Kosten

Neben einer privaten Finanzierung kann eine Kostenübernahme gem. §35a SGB VIII „Integrative Lerntherapie bei umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischen Lernens“ beim zuständigen Jugendamt beantragt werden. Eine Leistungsvereinbarung mit dem Kölner Jugendamt und den umliegenden Jugendämtern (Pulheim, Bergheim, Langenfeld,…) liegt vor.

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Lerntherapie in Köln